Pokémon im personalisierten Kinderbuch? | MeinEigenesBuechlein
Viele Eltern fragen, ob ein personalisiertes Kinderbuch ihr Kind mit Pikachu spielen, mit Elsa auf Abenteuer gehen oder mit der Paw Patrol mitfahren lassen kann. Die Frage liegt nahe, denn Kinder lieben diese Figuren. Die rechtliche Antwort ist allerdings eindeutig und überrascht viele Eltern. Hier erklären wir, was das Urheberrecht zu beliebten Figuren sagt und welche legalen Alternativen es tatsächlich gibt.
Figuren sind urheberrechtlich geschützt
Pokémon, Frozen, Bluey, Spider-Man, Peppa Pig und andere bekannte Charaktere sind rechtlich geschützte Werke. In Deutschland regelt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) in §15, dass der Schöpfer eines originellen Werkes das ausschließliche Recht hat, es zu vervielfältigen und zu verbreiten. Dieser Schutz umfasst visuelle Figuren, deren Namen und deren wiedererkennbares Erscheinungsbild.
International stammt der Schutz aus der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst aus dem Jahr 1886, der inzwischen 181 Länder beigetreten sind (WIPO). Seit 2019 ergänzt die EU-Richtlinie 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) diesen Schutz für die Online-Nutzung.
Der Schutz dauert in der EU 70 Jahre nach dem Tod der Schöpferin oder des Schöpfers. Bei Unternehmen wie Disney oder The Pokémon Company handelt es sich meist um Werke im Auftragsverhältnis mit vergleichbar langen Fristen. Mickey Mouse in der Originalfassung von 1928 ist erst im Januar 2024 in den USA gemeinfrei geworden, zum ersten Mal seit seiner Entstehung. Pokémon stammt aus dem Jahr 1996 und bleibt also noch Jahrzehnte geschützt.

Was bedeutet “geschützt” genau?
Geschützt heißt: Niemand darf eine Figur kommerziell nutzen, ohne dass der Rechteinhaber zustimmt. Dazu gehören:
- Das Zeichnen oder Zeichnen-lassen der Figur
- Das Verwenden des Namens oder der Erscheinung in einem Produkt
- Das Verkaufen von etwas, in dem die Figur vorkommt
- Das Veröffentlichen einer Abbildung davon im Internet
Anders als in den USA kennt das europäische Urheberrecht keine “fair use”-Ausnahme. Es gibt begrenzte Schrankenregelungen (Parodie, Zitat, Privatgebrauch), die jedoch eng gefasst sind. Ein personalisiertes Kinderbuch, das verkauft wird, ist per definitionem kommerzielle Nutzung und fällt nie unter eine solche Ausnahme.
Bekannte Durchsetzungsfälle
Dass Rechteinhaber ihre Rechte ernst nehmen, zeigt eine klare Rechtsprechung. In Walt Disney Productions v. Air Pirates (581 F.2d 751, Ninth Circuit 1978) verwendete ein Underground-Comic Disney-Figuren in satirischem Kontext. Das Gericht bestätigte, dass selbst Parodie die Disney-Figuren nicht freistellte: Disney gewann, und das Urteil stellte fest, dass visuelle Figuren losgelöst von ihren Geschichten urheberrechtlich geschützt sind.
Disney ist seitdem für aktive Durchsetzung bekannt, auch gegen kleinmaßstäbliche Nutzung. Ein viel zitierter Fall aus dem Jahr 1989 betraf drei Kindergärten in Florida, die Mickey- und Donald-Wandmalereien angebracht hatten. Disney verlangte deren Entfernung und bekam Recht. Die Botschaft war eindeutig: Der Maßstab spielt rechtlich keine Rolle.
Für einen Verlag bedeutet das: Auch wenn ein Kunde nur ein einziges Buch mit Pikachu darin bestellt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Verantwortlich ist primär der Verlag, nicht die Kundin oder der Kunde. Schadensersatzansprüche können pro Verstoß mehrere tausend Euro erreichen. §106 UrhG sieht bei vorsätzlicher gewerblicher Verletzung sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor; §108a UrhG erhöht den Rahmen auf bis zu fünf Jahre.
Was geht stattdessen? Drei legale Wege
Hier wird es positiv: Es gibt mehrere legitime Wege, ein personalisiertes Buch mit beliebten Figuren oder Themen zu verbinden.
1. Offiziell lizenzierte Personalisierung
Einige Verlage haben Lizenzen von den Rechteinhabern erworben. Beispiele:
- Personal Creations (USA) verkauft Disney® Marvel-Bücher mit Personalisierung unter Lizenz, darunter “Spider-Man Beginnings” mit dem Namen des Kindes im Verlauf der Geschichte
- KD Novelties bietet lizenzierte Marvel-Titel wie die “Spider-Man Ultimate Collection” an
- Personalise.co.uk (UK) hält Lizenzen für personalisierte Marvel-Avengers-Geschenke
Bei diesen Produkten zahlen Eltern anteilig die Lizenzgebühr mit. Deshalb kosten sie meist mehr als vergleichbare Bücher mit Originalfiguren, und die Personalisierung ist meistens begrenzter (nur Name, kein Foto, keine freie Geschichte). Der IP-Eigentümer bestimmt die Erzählung, nicht du.
2. Personalisierung mit Originalfiguren
Verlage wie Wonderbly und MeinEigenesBuechlein arbeiten mit eigenen, selbst entwickelten Figuren, in die der Name des Kindes (und bei uns auch das Foto und eine eigene Geschichte) eingebettet wird. Keine Lizenz erforderlich und damit mehr kreative Freiheit für die Kundschaft.
3. Inspiration ohne Imitation
Ein dritter Weg: Thematische Inspiration ohne geschützte Elemente. Eine Geschichte über ein Kind, das Fantasietierchen sammelt (ohne sie “Pokémon” zu nennen), oder das mit geheimer Eis-Magie experimentiert (ohne “Elsa” oder “Frozen” zu nennen), ist rechtlich in Ordnung. Die Idee an sich ist nicht geschützt, nur die konkrete Ausgestaltung.

Was die Forschung zur “Hauptfigur” sagt
Ein Nebeneffekt dieser rechtlichen Grenze fällt oft positiv aus. Forschung zur Bibliotherapie und kindlichen Identifikation (siehe der Überblick in The Handbook of Solitude, Coplan & Bowker 2014) deutet darauf hin, dass die Wiedererkennung in der Hauptfigur wichtiger für die Identifikation ist als die Bekanntheit der Figur. Ein Kind hört sich lieber selbst in einem Abenteuer, als eine Figur, die es bereits von anderswo kennt.
Für Eltern, die ihr Kind in den Mittelpunkt stellen möchten, ist eine eigene Geschichte mit dem Kind als Held meist stärker als eine geliehene Rolle neben Pikachu oder Elsa. Die Vorteile eines personalisierten Buches mit dem eigenen Namen sind dann am größten, wenn sich die Geschichte ganz um das Kind dreht.
Zusammengefasst
Pokémon, Frozen, Bluey oder andere geschützte Franchises in ein personalisiertes Kinderbuch aufzunehmen, ist ohne Lizenz rechtlich nicht möglich, auch nicht für ein einziges Exemplar. Es gibt lizenzierte Alternativen, bei denen Eltern die Lizenz anteilig mitbezahlen. Andere Verlage (wie wir) arbeiten mit Originalfiguren und dem Kind als Hauptfigur. Der kreativste Weg ist meist der letzte: Lass dein Kind selbst Held seines eigenen Abenteuers sein.
Willst du sehen, wie das ohne geschützte Figuren funktioniert? Schau dir unsere Beispielbücher an oder erstelle direkt eine eigene Geschichte.
Quellen
- Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, WIPO (1886, zuletzt revidiert 1979). wipo.int/treaties/en/ip/berne
- Deutsches Urheberrechtsgesetz (UrhG), §15, §106 und §108a
- Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
- Walt Disney Productions v. Air Pirates, 581 F.2d 751 (9th Cir. 1978)
- Coplan, R. J. & Bowker, J. C. (2014). The Handbook of Solitude. Wiley-Blackwell.